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Krankheitsbilder

Pflegegrad nach einem Schlaganfall beantragen

Nach einem Schlaganfall stellt sich die Frage nach dem Pflegegrad oft mitten in der Reha. Der Antrag ist ein Anruf bei der Pflegekasse, und er lohnt sich früh: Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung, nicht rückwirkend.

Was einen Schlaganfall für die Begutachtung besonders macht

Anders als bei fortschreitenden Erkrankungen ändert sich der Zustand in den ersten Monaten schnell - meist zum Besseren. Das führt zu einer schwierigen Frage: zu früh begutachtet heißt womöglich ein Grad, der bald nicht mehr passt, zu spät beantragt heißt verlorene Monate.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen vorübergehend und dauerhaft: Ein Pflegegrad setzt voraus, dass die Hilfe voraussichtlich mindestens sechs Monate nötig ist (§ 14 SGB XI). Für die Zeit davor gibt es Leistungen der Krankenkasse.

Verbessert oder verschlechtert sich der Zustand später deutlich, lässt sich jederzeit eine neue Begutachtung beantragen. Ein einmal zuerkannter Grad ist keine endgültige Festlegung.

Auf welche der sechs Module es hier ankommt

Die Begutachtung bewertet sechs Bereiche und gewichtet sie unterschiedlich: Selbstversorgung 40 Prozent, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen 20 Prozent, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 15 Prozent, kognitive und kommunikative Fähigkeiten zusammen mit Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen 15 Prozent, Mobilität 10 Prozent (§ 15 Abs. 2 SGB XI).

Je nachdem, welche Seite betroffen ist, liegen die Punkte in Mobilität und Selbstversorgung. Eine Sprachstörung schlägt dagegen im Bereich der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten zu Buche - sie wird oft übersehen, weil Betroffene verstehen, aber nicht antworten können.

Welcher Pflegegrad infrage kommt und was er bedeutet

Aus den gewichteten Punkten ergibt sich der Pflegegrad: ab 12,5 bis unter 27 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4, ab 90 bis 100 Punkten Pflegegrad 5 (§ 15 Abs. 3 SGB XI).

Welche Leistungen an welchem Grad hängen, steht kostenfrei unter Leistungen. Eine Einschätzung, welcher Grad in Ihrem Fall herauskommt, geben wir nicht - das entscheidet die Pflegekasse nach der Begutachtung.

Die Anträge, die zuerst dran sind

Alle Musterbriefe sind kostenfrei, auch die hier nicht genannten. Den vollständigen Katalog finden Sie unter Anträge.

Der häufigste Fehler nach einem Schlaganfall

Der häufigste Fehler ist, mit dem Antrag bis zum Ende der Reha zu warten. Leistungen gibt es erst ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht - jeder Monat Warten ist ein Monat ohne Geld, und niemand zahlt ihn nach.

Der Antrag lässt sich stellen, während die Reha noch läuft. Verbessert sich der Zustand später deutlich, wird der Grad angepasst; das ist der normale Weg und kein Nachteil.

Was in den ersten 14 Tagen zu tun ist

  1. 1 Bei der Pflegekasse anrufen, auch wenn die Reha noch läuft.
  2. 2 Den Entlassungsbericht der Klinik anfordern und aufheben.
  3. 3 Mit dem Pflegetagebuch beginnen, sobald die Versorgung zu Hause startet.
  4. 4 Prüfen, ob eine Vorsorgevollmacht besteht.
  5. 5 Hilfsmittel und einen Wohnumbau frühzeitig ansprechen - beides dauert.

Führen Sie ein Pflegetagebuch

Der Gutachter sieht einen Vormittag. Das Tagebuch zeigt den Alltag. Nachts, an schlechten Tagen und bei auffälligem Verhalten sieht es anders aus als im Termin - und nur das Aufgeschriebene liegt später vor.

Was Sie notieren sollten

  • Wobei Sie führen, stützen oder ganz übernehmen müssen.
  • Wie lange Waschen und Anziehen dauern, verglichen mit früher.
  • Ob und wie gut die Verständigung klappt, und was dabei hilft.
  • Wie oft es zu Verschlucken oder Problemen beim Essen kommt.
  • Nächtliche Hilfe: Umlagern, Toilettengang, Unruhe.

So früh wie möglich, spätestens zwei Wochen vor dem Termin. Gerade hier lohnt es sich, den Verlauf über mehrere Wochen zu zeigen.

Zwei Wege, beide gangbar

Papier und Stift genügen. Ein Blatt je Tag, eine Zeile je Hilfe, mit Uhrzeit - mehr verlangt niemand, und ein handschriftliches Heft zählt bei der Begutachtung genauso wie ein gedrucktes.

Wenn Sie lieber klicken als schreiben, führt Sie unser Pflegetagebuch durch dieselben sechs Bereiche, nach denen eingestuft wird, und fasst am Ende alles auf einer Seite zusammen. Das Erfassen ist kostenfrei; für den Ausdruck ohne Vorschau-Vermerk brauchen Sie CareNavi Plus.

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Wer sich damit auskennt

Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe

Bundesweite Stiftung für Betroffene und Angehörige. Sie vermittelt Selbsthilfegruppen, bildet Schlaganfall-Helfer aus und beantwortet Fragen über ihr Service-Team.

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Für weitere Tipps rund um einem Schlaganfall

Auf unserer Tipps-Seite steht, was oft liegen bleibt. Zum Beispiel:

  • Der Anruf zählt, nicht das ausgefüllte Formular
  • Entscheidet die Krankenkasse nicht in drei Wochen, gilt Ihr Antrag als genehmigt
  • Widerspruch ist kostenfrei und kann den Grad nicht senken
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Woher diese Angaben stammen

Verfasst von:
CareNavi-Redaktion
Zuletzt geprüft am:
19.08.2026

Quellen

  1. Gewichtung der sechs Module: Selbstversorgung 40 %, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen 20 %, Gestaltung des Alltagslebens 15 %, kognitive und kommunikative Fähigkeiten zusammen mit Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen 15 %, Mobilität 10 %. Den Modulen 2 und 3 ist dabei ein gemeinsamer gewichteter Punkt zuzuordnen, der aus den höchsten gewichteten Punkten entweder des Moduls 2 oder des Moduls 3 besteht - die beiden werden also nicht addiert.

    § 15 Abs. 2 SGB XI - Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit - abgerufen am 18.08.2026

  2. Punktegrenzen: ab 12,5 bis unter 27 Pflegegrad 1, ab 27 bis unter 47,5 Pflegegrad 2, ab 47,5 bis unter 70 Pflegegrad 3, ab 70 bis unter 90 Pflegegrad 4, ab 90 bis 100 Pflegegrad 5.

    § 15 Abs. 3 SGB XI - Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit - abgerufen am 18.08.2026

  3. Vollstaendiger Name sowie die Angebote Selbsthilfegruppen, Schlaganfall-Helfer und Beratung durch das Service-Team.

    Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe - Startseite - abgerufen am 19.08.2026

Diese Seite gibt einen Überblick und hilft bei der Vorbereitung. Sie ist keine Pflegeberatung und keine Rechtsauskunft, und sie sagt nichts über Ihren Einzelfall. Wer eine verbindliche Auskunft braucht, wendet sich an die Pflegekasse oder an einen Pflegestützpunkt.