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Zu meinen passenden AnträgenAlle Anträge auf einen Blick
Von Pflegegrad bis Vorsorgevollmacht: Hier finden Sie die wichtigsten Anträge - zum Ausdrucken und von Hand ausfüllen. Öffnen Sie die Erklärung, um den Weg Schritt für Schritt zu sehen.
Nicht sicher, was Sie brauchen? Der Fragebogen filtert die passenden für Sie.
Pflege & Entlastung
6 AnträgeDer Einstieg in die Pflegeversicherung - vom Pflegegrad bis zur Auszeit für pflegende Angehörige.
Antrag auf Pflegegrad (Pflegeleistungen)
Formloser Antrag an die Pflegekasse - Grundlage für fast alle Pflegeleistungen.
An: Pflegekasse (bei Ihrer Krankenkasse)
- 1 Der Antrag ist formlos möglich - ein kurzer Brief oder Anruf genügt, um das Datum zu sichern.
- 2 Die Pflegekasse schickt Ihnen anschließend ihr eigenes Antragsformular zu.
- 3 Der Medizinische Dienst (MD) meldet sich für einen Begutachtungstermin - meist zu Hause.
- 4 Führen Sie am besten ein Pflegetagebuch und legen Sie Arztberichte bereit.
- 5 Nach der Begutachtung erhalten Sie den Bescheid mit dem Pflegegrad (1-5).
Wichtig: Leistungen gibt es ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen. Antrag deshalb früh stellen - das Datum zählt.
Quelle: Verbraucherzentrale: Pflegegrad beantragen - so geht's
Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid
Wenn der Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig eingestuft wurde - ein Monat Zeit ab Bescheid.
An: Pflegekasse (bei Ihrer Krankenkasse)
- 1 Frist prüfen: Ab Bekanntgabe des Bescheids haben Sie einen Monat Zeit (§ 84 SGG). Als bekanntgegeben gilt ein Brief am dritten Tag nach Aufgabe zur Post.
- 2 Zuerst fristwahrend widersprechen - ein Satz ohne Begründung reicht aus, um die Frist zu sichern.
- 3 Das vollständige Gutachten des Medizinischen Dienstes anfordern. Erst darin steht, wie viele Punkte in welchem der sechs Module vergeben wurden.
- 4 Gutachten mit dem eigenen Erleben abgleichen: Oft ist nur ein einzelner Bereich zu gut bewertet. Zum Beispiel die Selbstversorgung oder das Verhalten bei Demenz.
- 5 Begründung nachreichen, am besten mit Pflegetagebuch, Arztbericht und den konkret abweichenden Modulen.
- 6 Bleibt der Widerspruch erfolglos: Klage beim Sozialgericht, ebenfalls innerhalb eines Monats. Das Verfahren ist für Versicherte gerichtskostenfrei (§ 183 SGG).
Der Widerspruch ist kostenfrei. Schicken Sie ihn nachweisbar los (Einschreiben oder Fax mit Sendebericht) und notieren Sie das Absendedatum.
Quelle: Verbraucherzentrale: Widerspruch gegen den Pflegegrad
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege / Entlastungsbetrag
Vertretung, wenn Pflegende eine Auszeit brauchen - plus 131 € Entlastungsbetrag monatlich.
An: Pflegekasse
- 1 Verhinderungspflege: Jemand vertritt die Pflegeperson bei Urlaub oder Krankheit. Ab Pflegegrad 2, bis zu 8 Wochen im Jahr. Eine Vorpflegezeit ist seit Juli 2025 nicht mehr nötig.
- 2 Kurzzeitpflege: vorübergehende vollstationäre Pflege, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt - ab Pflegegrad 2.
- 3 Beide teilen sich seit Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 €. Sie können ihn frei auf die beiden Leistungen aufteilen.
- 4 Entlastungsbetrag: 131 € monatlich (ab Pflegegrad 1) für Betreuungs- und Entlastungsangebote.
- 5 Leistungen bei der Pflegekasse beantragen. Danach die Rechnungen einreichen und das Geld erstattet bekommen.
Zuschuss für Wohnraumanpassung
Bis 4.180 € Zuschuss der Pflegekasse für Umbauten wie Badumbau oder Rampe - ab Pflegegrad 1.
An: Pflegekasse
- 1 Voraussetzung ist ein Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1).
- 2 Maßnahme VOR Beginn beantragen - nicht erst nach dem Umbau.
- 3 Kostenvoranschlag des Handwerksbetriebs beilegen.
- 4 Die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 € je Maßnahme (leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, bis zu 16.720 €).
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Bis zu 42 € monatlich für Handschuhe, Desinfektion, Betteinlagen u. a. - ab Pflegegrad 1.
An: Pflegekasse
- 1 Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse monatlich für Verbrauchshilfsmittel (aktueller Höchstbetrag: 42 €).
- 2 Einmalig einen kurzen Antrag bei der Pflegekasse stellen.
- 3 Danach liefern viele Anbieter die Box monatlich kostenfrei nach Hause - ohne weitere Zuzahlung.
Quelle: BMG: Pflegehilfsmittel
Bayerisches Landespflegegeld
500 € pro Jahr zusätzlich vom Freistaat - für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 mit Hauptwohnsitz in Bayern.
An: Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP)
- 1 Voraussetzung: Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 und Hauptwohnsitz in Bayern.
- 2 Das Landespflegegeld beträgt 500 € im Jahr. Es ist steuerfrei, und Ihr Einkommen spielt keine Rolle.
- 3 Antrag einmalig beim Bayerischen Landesamt für Pflege stellen - online, per Post, E-Mail oder Fax.
- 4 Einmal bewilligt, wird das Geld in den Folgejahren weitergezahlt, solange die Voraussetzungen bestehen - kein neuer Antrag nötig.
Diese Leistung gibt es nur in Bayern - zusätzlich zu den bundesweiten Pflegeleistungen und ohne Anrechnung.
Hilfsmittel & Mobilität
3 AnträgeAlles, was den Alltag und die Wege leichter macht - auf ärztliche Verordnung.
Antrag auf Hilfsmittel
Für Hilfsmittel wie Rollator, Pflegebett oder Gehhilfe - auf ärztliche Verordnung.
An: Krankenkasse
- 1 Lassen Sie das Hilfsmittel von der Ärztin/dem Arzt verordnen (Rezept mit Diagnose und Begründung).
- 2 Reichen Sie die Verordnung bei der Krankenkasse ein - am besten mit kurzem Anschreiben.
- 3 Die Krankenkasse prüft und nennt Ihnen ein Sanitätshaus als Vertragspartner.
- 4 Bei Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Quelle: Verbraucherzentrale: Hilfsmittel beantragen - wie geht das richtig?
Rollstuhl beantragen
Manueller oder elektrischer Rollstuhl als Hilfsmittel - auf ärztliche Verordnung.
An: Krankenkasse
- 1 Ärztliche Verordnung mit Diagnose und Begründung besorgen (welcher Rollstuhl-Typ, warum nötig).
- 2 Verordnung mit kurzem Anschreiben bei der Krankenkasse einreichen.
- 3 Ein Sanitätshaus passt den Rollstuhl an. Meist bekommen Sie ihn geliehen, nicht zum Behalten.
- 4 Bei einem E-Rollstuhl prüft die Kasse zusätzlich die Notwendigkeit - ärztliche Begründung ist wichtig.
Krankenfahrten / Fahrdienst
Kostenübernahme für Fahrten zu Behandlungen - bei ärztlicher Verordnung.
An: Krankenkasse
- 1 Fahrten zu ambulanten Behandlungen brauchen eine ärztliche Verordnung (Muster 4) und oft eine vorherige Genehmigung.
- 2 Regelmäßige Fahrten genehmigt die Kasse leichter, wenn Sie ein Merkzeichen aG, Bl oder H haben. Das Gleiche gilt ab Pflegegrad 4. Bei Pflegegrad 3 genügt es, wenn die Person sich dauerhaft schlecht bewegen kann.
- 3 Verordnung zusammen mit einem kurzen Antrag bei der Krankenkasse einreichen.
- 4 Nach der Genehmigung mit einem anerkannten Fahrdienst oder Taxi fahren. Einen Eigenanteil zahlen Sie selbst.
Fahrten zu ambulanten Terminen müssen meist vorher genehmigt werden. Klären Sie das vor der ersten Fahrt mit der Kasse.
Reha & Therapie
2 AnträgeKraft und Selbstständigkeit wiederherstellen - medizinisch und seelisch.
Antrag auf medizinische Rehabilitation
Reha nach Klinik oder bei chronischer Erkrankung - zur Wiederherstellung von Kraft und Alltag.
An: Deutsche Rentenversicherung oder Krankenkasse
- 1 Zuständig ist meist die Rentenversicherung (bei Berufstätigen) oder die Krankenkasse (z. B. bei Rentnern).
- 2 Ärztlichen Befundbericht besorgen, der die Reha begründet.
- 3 Antragsformular (z. B. Formular G0100 der Rentenversicherung) ausfüllen und einreichen.
- 4 Sie dürfen eine Wunsch-Reha-Klinik angeben - das ist Ihr gutes Recht.
- 5 Bei Ablehnung ist Widerspruch innerhalb eines Monats möglich.
Nach einem Krankenhausaufenthalt hilft der Sozialdienst der Klinik beim Reha-Antrag - fragen Sie dort direkt nach.
Psychotherapie-Platz finden
Weg zur ambulanten Psychotherapie - Kosten trägt die Krankenkasse.
An: Krankenkasse / Kassenärztliche Vereinigung
- 1 Erste Anlaufstelle ist die psychotherapeutische Sprechstunde - Termine vermittelt die Terminservicestelle (Tel. 116117).
- 2 Nach der Sprechstunde folgen ggf. probatorische Sitzungen zum Kennenlernen.
- 3 Die Therapeutin/der Therapeut beantragt die Therapie bei der Krankenkasse - Sie müssen das nicht selbst tun.
- 4 Bei langer Wartezeit kann die Kostenerstattung für Privatpraxen bei der Kasse angefragt werden.
Akute Krise? Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist rund um die Uhr unter 116117 erreichbar, in Notfällen die 112.
Ausweis & Teilhabe
3 AnträgeNachteilsausgleiche, Vergünstigungen und Unterstützung zur Teilhabe - besonders für Kinder und Berufstätige.
Antrag auf Schwerbehindertenausweis
Feststellung des Grads der Behinderung (GdB) - bringt Nachteilsausgleiche und Steuervorteile.
An: Versorgungsamt / Landesamt für Soziales
- 1 Antrag beim zuständigen Versorgungsamt stellen (oft online oder per Formular).
- 2 Ärztliche Befunde und behandelnde Ärzt:innen im Antrag angeben - das Amt fordert Berichte an.
- 3 Das Amt stellt den Grad der Behinderung (GdB) und Merkzeichen (z. B. G, aG, B, H) fest.
- 4 Ab GdB 50 gilt man als schwerbehindert und erhält den Ausweis.
Der Ausweis bringt u. a. Steuerfreibeträge, Kündigungsschutz und je nach Merkzeichen Vergünstigungen im Nahverkehr.
Antrag auf Eingliederungshilfe
Unterstützung zur Teilhabe am Leben - z. B. bei Autismus oder Behinderung.
An: Sozialamt / Träger der Eingliederungshilfe
- 1 Eingliederungshilfe (SGB IX) unterstützt die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
- 2 Antrag beim zuständigen Träger (oft Sozial- oder Jugendamt) stellen - ein formloser Antrag sichert das Datum.
- 3 Es folgt ein Gesamtplanverfahren, in dem der individuelle Bedarf ermittelt wird.
- 4 Leistungen können z. B. Schulbegleitung, Assistenz oder Förderangebote sein.
Antrag auf Schulbegleitung
Persönliche Unterstützung im Unterricht für Kinder mit Behinderung.
An: Jugendamt oder Sozialamt
- 1 Die Schulbegleitung (Integrationshilfe) unterstützt ein Kind individuell im Schulalltag.
- 2 Zuständig ist entweder das Jugendamt (SGB VIII) oder das Sozialamt (SGB IX). Das hängt von der Beeinträchtigung ab.
- 3 Antrag mit ärztlichen/psychologischen Stellungnahmen und Angaben der Schule einreichen.
- 4 Am besten früh vor dem Schuljahr beantragen, da die Bearbeitung dauern kann.
Rechtliche Vorsorge
2 AnträgeRechtzeitig festlegen, wer entscheidet und was medizinisch gewünscht ist.
Vorsorgevollmacht
Legt fest, wer für Ihren Klienten entscheiden darf, wenn er es selbst nicht mehr kann.
An: Keine Behörde - wird privat aufbewahrt
- 1 Die Vorsorgevollmacht bestimmt eine Vertrauensperson, die im Ernstfall Entscheidungen trifft.
- 2 Am besten das amtliche Formular des Bundesjustizministeriums nutzen.
- 3 Vollmacht solange erstellen, wie Ihr Klient noch selbst entscheiden kann.
- 4 Das Original gut auffindbar aufbewahren. Sie können es beim Zentralen Vorsorgeregister eintragen lassen.
Ohne Vorsorgevollmacht bestellt im Ernstfall das Gericht eine rechtliche Betreuung - auch bei nahen Angehörigen.
Patientenverfügung
Hält fest, welche medizinischen Behandlungen Ihr Klient wünscht oder ablehnt.
An: Keine Behörde - wird privat aufbewahrt
- 1 Die Patientenverfügung legt für den Ernstfall fest, welche Behandlungen gewünscht sind - und welche nicht.
- 2 Schreiben Sie so genau wie möglich. Die Textbausteine des Bundesjustizministeriums helfen dabei.
- 3 Alles aufschreiben und unterschreiben. Danach regelmäßig prüfen und bei Bedarf ändern.
- 4 Am besten zusammen mit der Vorsorgevollmacht aufbewahren und Vertrauenspersonen informieren.
Quelle: BMG: Patientenverfügung
Hinweis: CareNavi dient ausschließlich der ersten Orientierung und ersetzt keine Pflege-, medizinische oder rechtliche Beratung. Die Musterbriefe sind unverbindliche Vorlagen - prüfen Sie die Angaben mit Ihrer Kranken-/Pflegekasse.