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Was Angehörige uns am häufigsten fragen

Ohne Umschweife beantwortet. Wo es um Geld oder Fristen geht, steht der Paragraf dabei, damit Sie es nachlesen oder zitieren können.

Inhalte zuletzt geprüft am 24. Juli 2026.

Pflegegrad beantragen

Die Fragen, die am Anfang fast jeder stellt.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Rufen Sie bei der Pflegekasse an oder schreiben Sie ihr. Die Pflegekasse sitzt bei der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person. Ein Satz genügt: „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung.“ Notieren Sie sich das Datum. Denn das Geld gibt es rückwirkend ab dem Monat, in dem Sie anrufen oder schreiben. Nicht erst ab der Begutachtung. Die Pflegekasse schickt Ihnen danach ein Formular. Und sie beauftragt den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung.

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Wie lange dauert es, bis der Pflegegrad da ist?

In der Regel 25 Arbeitstage ab Antragseingang - so lange hat die Pflegekasse laut § 18 SGB XI Zeit für den Bescheid. Im Krankenhaus oder Hospiz verkürzt sich die Frist auf eine Woche, bei angemeldeter Pflegezeit auf zwei Wochen. Hält die Kasse die Frist ohne triftigen Grund nicht ein, muss sie 70 Euro für jede angefangene Woche Verspätung zahlen.

Wie bereite ich mich auf die Begutachtung vor?

Führen Sie ein bis zwei Wochen vorher ein Pflegetagebuch. Legen Sie außerdem alle Unterlagen bereit: Arztbriefe, Diagnosen, den aktuellen Medikamentenplan und eine Liste der Hilfsmittel. Falls ein Pflegedienst kommt, auch dessen Berichte. Der häufigste Fehler ist Schönreden. Beschreiben Sie einen schlechten Tag, nicht den besten. Seien Sie beim Termin dabei. Viele Menschen halten sich für selbstständiger, als sie es sind.

Der Pflegegrad wurde abgelehnt - was jetzt?

Legen Sie Widerspruch ein. Das lohnt sich häufig. Sie haben dafür einen Monat Zeit, gerechnet ab dem Tag, an dem der Bescheid bei Ihnen ankommt. Ein formloses Schreiben reicht zunächst. Die Begründung können Sie nachreichen. Fordern Sie gleich das vollständige Gutachten an. Nur dort steht, wie viele Punkte Sie in welchem der sechs Bereiche bekommen haben. Oft scheitert der Antrag an einem einzigen Bereich, der zu gut bewertet wurde. Hilft der Widerspruch nicht, können Sie beim Sozialgericht klagen. Für Versicherte kostet das nichts.

Musterbrief Widerspruch

Geld & Leistungen

Alle Beträge gelten bundesweit einheitlich - sie unterscheiden sich nicht nach Bundesland.

Wie viel Pflegegeld gibt es bei welchem Pflegegrad?

Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2. Im Monat sind das 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5. Das Geld geht direkt an die pflegebedürftige Person. Voraussetzung ist, dass Angehörige zu Hause pflegen. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Dafür aber den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat.

Alle Leistungen im Überblick

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?

Pflegegeld ist Geld für die Pflege durch Angehörige. Die Sachleistung bezahlt stattdessen einen ambulanten Pflegedienst. Die Sachleistung ist deutlich höher: 796 Euro bei Pflegegrad 2 bis 2.299 Euro bei Pflegegrad 5. Sie bekommen dieses Geld aber nicht ausgezahlt. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Pflegedienst ab. Sie können beides mischen. Wer den Pflegedienst nur zur Hälfte nutzt, bekommt die Hälfte des Pflegegeldes zusätzlich. Das heißt Kombinationsleistung.

Was ist der Entlastungsbetrag und wie nutze ich ihn?

Der Entlastungsbetrag sind 131 Euro im Monat, die es ab Pflegegrad 1 zusätzlich gibt - für Haushaltshilfe, Betreuungsangebote, Tages- oder Kurzzeitpflege. Er wird nicht ausgezahlt, sondern erstattet: Sie zahlen die Rechnung eines anerkannten Anbieters und reichen sie bei der Pflegekasse ein. Nicht genutztes Geld verfällt nicht sofort, sondern kann bis zum 30. Juni des Folgejahres nachgeholt werden.

Es wird jeden Monat Geld abgebucht - wofür ist das?

Von der Pflegekasse kommt Geld herein, nie heraus. Eine Abbuchung stammt also nie vom Pflegegeld. Meistens steckt eines von vier Dingen dahinter. Erstens die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Bei Rentnerinnen und Rentnern behält die Rentenversicherung sie gleich ein. Dann ist es keine Abbuchung, sondern eine geringere Rente. Zweitens der Eigenanteil beim Pflegedienst. Die Pflegekasse zahlt bis zu einem festen Monatsbetrag je Pflegegrad. Alles darüber stellt der Dienst in Rechnung. Drittens die Heimrechnung. Sie besteht aus vier Teilen: Eigenanteil für die Pflege, Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten und Ausbildungskosten. Viertens laufende Verträge wie Hausnotruf, Menüdienst oder eine private Zusatzversicherung. Sie können eine Buchung gar nicht zuordnen? Ihre Bank sagt Ihnen, wer sie eingezogen hat. Eine Lastschrift können Sie außerdem acht Wochen lang zurückholen, ohne einen Grund zu nennen.

Fragen Sie den Pflegechat

Was kostet mich die Pflege selbst?

Die Pflegeversicherung ist eine Teilkasko: Sie zahlt feste Beträge je Pflegegrad, nicht die vollen Kosten. Was darüber hinausgeht, bleibt Eigenanteil. Zu Hause hängt er davon ab, wie viel ein Pflegedienst übernimmt. Im Heim besteht er aus vier Teilen: Eigenanteil für die Pflege, Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten und Ausbildungskosten. Vom Pflegeanteil übernimmt die Kasse einen wachsenden Teil, je länger jemand dort wohnt. Reichen Rente, Einkommen und Vermögen nicht aus, springt das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege nach SGB XII ein. Kinder werden dafür erst herangezogen, wenn ihr eigenes Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt.

Kostenfreie Beratung in Ihrer Nähe

Wer übernimmt, wenn ich als pflegende Person ausfalle?

Dafür gibt es Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, seit 2025 mit einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 Euro ab Pflegegrad 2. Verhinderungspflege heißt: Jemand anders pflegt zu Hause weiter, wenn Sie krank sind oder Urlaub machen. Kurzzeitpflege bedeutet vorübergehende Aufnahme in einer Einrichtung. Während beider Formen läuft das Pflegegeld zur Hälfte weiter, bis zu acht Wochen im Jahr.

Wenn es um ein Kind geht

Für Eltern - auch ohne Diagnose.

Mein Kind geht nicht mehr zur Schule - ist das ein Fall für CareNavi?

Ja. Sie brauchen dafür keine Diagnose und keinen Pflegegrad. Viele Eltern hören zuerst, sie seien zu nachgiebig oder zu streng. Dahinter kann aber etwas stecken, das im Alltag niemand sieht: Angst vor der Schule, Mobbing, eine Erkrankung, eine Lese- oder Rechenschwäche, ADHS oder Autismus. Welche dieser Möglichkeiten zutrifft, kann Ihnen niemand über eine Website sagen, wir auch nicht. Wir zeigen Ihnen zwei Dinge: welche Stellen das klären, und welche Hilfen es schon vorher gibt. Für den Nachteilsausgleich in der Schule brauchen Sie weder Ausweis noch Pflegegrad. Die Schulbegleitung läuft über die Eingliederungshilfe, bei seelischer Behinderung über das Jugendamt nach § 35a SGB VIII. Der Pflegegrad ist ein dritter, davon unabhängiger Weg.

Was Eltern zuerst tun können

Braucht mein Kind eine Diagnose, damit uns jemand hilft?

Nein. Gefragt ist bei allen Leistungen, was im Alltag schwerfällt, nicht wie die Erkrankung heißt. Der Pflegegrad wird nach § 14 SGB XI über die Selbstständigkeit bestimmt, nicht über den Krankheitsnamen. Auch der Nachteilsausgleich in der Schule und die Schulbegleitung setzen an dem an, was Ihr Kind konkret braucht. Eine Diagnose hilft als Nachweis und beschleunigt vieles, aber sie ist keine Bedingung dafür, dass Sie anfangen. Warten Sie deshalb nicht auf einen Facharzttermin, bevor Sie einen Antrag stellen. Ein Antrag wirkt ab dem Tag, an dem er eingeht.

Was es schon jetzt gibt

Wird der Pflegegrad bei Kindern anders bewertet?

Ja. Bei Kindern zählt nicht der Hilfebedarf an sich, sondern der Mehrbedarf gegenüber einem gleichaltrigen Kind ohne Einschränkung (§ 15 Abs. 6 SGB XI). Ein dreijähriges Kind wird angezogen und gefüttert. Das ist normal und bringt keine Punkte. Es zählt nur, was Ihr Kind zusätzlich braucht. Das ist das häufigste Missverständnis bei der Begutachtung: Wer aufzählt, was das Kind alles nicht allein kann, beschreibt zum großen Teil das Alter. Für Kinder bis 18 Monate gilt außerdem eine eigene Tabelle, die bei Pflegegrad 2 beginnt (§ 15 Abs. 7 SGB XI). Der Fragebogen stellt sich auf all das um, sobald Sie angeben, dass es um ein Kind geht.

Pflegegrad für Kinder

CareNavi selbst

Was kostet CareNavi?

Nichts. Kostenfrei und ohne Konto sind: der Fragebogen, die Pflegegrad-Einschätzung, alle Leistungsbeträge und Fristen, alle Musterbriefe und der Pflegechat. Dieser Teil läuft nie ab. Daneben gibt es das freiwillige Zusatzangebot CareNavi Plus für 9,99 Euro im Jahr. Enthalten sind alle Anträge vorausgefüllt in einem Ausdruck, eine Erinnerung an Fristen, mehrere Pläne, das geführte Pflegetagebuch und die vollständige Tipp-Sammlung. Ein Teil der Tipps ist auch ohne Plus zu lesen. Wichtig dabei: Jeden gesetzlichen Anspruch finden Sie an anderer Stelle kostenfrei. Im Fragebogen, unter „Anträge" und im Pflegechat. Bezahlt wird das Zusammentragen, nicht der Anspruch. Buchen lässt sich Plus hier allerdings noch nicht. Ein Zahlungsfeld werden Sie derzeit nirgends finden. Auch ein Konto kostet nichts.

Was passiert mit meinen Angaben im Fragebogen?

Die Antworten verlassen Ihr Gerät nicht. Angaben zu einer Erkrankung sind Gesundheitsdaten nach Artikel 9 DSGVO. Wir speichern sie deshalb nur örtlich in Ihrem Browser. An unseren Server geht davon nichts. Auch der Pflegechat läuft vollständig in Ihrem Browser statt bei einem KI-Anbieter. Sie können den gespeicherten Plan jederzeit mit einem Klick löschen.

Datenschutzerklärung

Warum verliert meine Pflegemappe die Informationen immer wieder?

Meistens, weil das Speichern im Browser abgelehnt ist. Ihre Angaben zur Pflegemappe liegen nur auf Ihrem Gerät. Wir speichern sie nicht bei uns - das ist Absicht, denn es sind Angaben zu einer kranken Person. Dafür braucht Ihr Browser aber die Erlaubnis, etwas ablegen zu dürfen. Diese Erlaubnis geben Sie im Cookie-Fenster unter „Funktional“. Ohne sie ist das Formular bei jedem Besuch wieder leer. Das gilt genauso für Ihren gespeicherten Plan. Es gibt drei weitere Gründe: Sie haben die Browserdaten gelöscht. Sie surfen im privaten Modus. Oder Sie sitzen an einem anderen Gerät. Safari räumt gespeicherte Angaben außerdem weg, wenn Sie die Seite sieben Tage lang nicht besuchen. Dagegen hilft ein Konto: Schalten Sie dort „Plan im Konto sichern“ ein. Dann liegt Ihre Mappe verschlüsselt bei uns und ist auf jedem Gerät wieder da. Den Schlüssel dazu haben nur Sie.

Was wir wo speichern

Ersetzt CareNavi eine Pflegeberatung?

Nein, und das ist Absicht. Jede pflegebedürftige Person hat nach § 7a SGB XI Anspruch auf eine kostenfreie, persönliche Pflegeberatung bei ihrer Pflegekasse. Dazu kommen die Pflegestützpunkte vor Ort. Wir bereiten Sie darauf vor: Sie wissen vorher, worum es geht, welche Unterlagen Sie brauchen und welche Fragen Sie stellen sollten. Rechtsberatung oder medizinische Beratung leisten wir nicht.

Beratungsstellen in Ihrer Nähe

Wer steckt hinter CareNavi?

Maximilian Palzer und Jan Löffler, zwei Gründer aus Bad Urach in Baden-Württemberg. CareNavi gehört keiner Pflegekasse, keinem Pflegedienst und keinem Konzern. Ihre Angaben geben wir an niemanden weiter. Bezahlte Einträge gibt es auf dieser Website derzeit keine. Die Anlaufstellen unter „Angebote" haben wir alle selbst ausgewählt und geprüft. Unsere Inhalte stützen sich auf das Bundesgesundheitsministerium, den Medizinischen Dienst, die Pflegekassen und die Fachgesellschaften der jeweiligen Erkrankung.

Mehr über uns

Woher stammen die Informationen?

Aus amtlichen und fachlich anerkannten Quellen. Wir nennen sie bei jeder Angabe. Grundlage sind das Bundesgesundheitsministerium, die Sozialgesetzbücher V, IX und XI, der Medizinische Dienst und die Pflegekassen. Bei einzelnen Krankheiten kommen die jeweiligen Fachgesellschaften dazu. Zum Beispiel die Deutsche Alzheimer Gesellschaft oder die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe. Was wir nicht belegen können, schreiben wir nicht.

Für Anbieter

Diese beiden Fragen richten sich an Anbieter, nicht an pflegende Angehörige.

Gibt es Werbemöglichkeiten?

Grundsätzlich ja. Buchen lässt sich derzeit aber nichts, die Funktion ist auf dieser Website noch nicht freigeschaltet. Pflegeberaterinnen und -berater, Haushaltshilfen, Seniorenkreise und ähnliche Angebote können uns trotzdem schon ansprechen. Wir melden uns, sobald es losgeht. Drei Punkte stehen jetzt schon fest. Erstens: Ein bezahlter Eintrag trägt zwei Kennzeichen - „empfohlen", weil wir uns den Anbieter vorher angesehen haben, und „Anzeige", weil dafür bezahlt wurde. Beide stehen immer zusammen da. Zweitens: Er steht in derselben Liste wie die redaktionellen Anlaufstellen, aber am Ende. Pflegestützpunkte, Landesverbände und Beratungsstellen listen wir unabhängig davon, ob jemand zahlt, und sortiert wird nie nach Bezahlung. Drittens: Bezahlte Einträge erscheinen nur auf der Seite „Angebote". Nie im Fragebogen, nie in Ihrem Plan, nie bei den Anträgen und nie im Pflegechat.

Wie werde ich Werbepartner?

Schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Für den Anfang brauchen wir drei Angaben: wie Ihr Angebot heißt, wo Sie arbeiten (Ort und Postleitzahl) und ein bis zwei Sätze dazu, was Sie anbieten. Mehr nicht. Alles Weitere klären wir in der Antwort. Wenn Sie es zur Hand haben, schicken Sie gern gleich mit: ein Logo als PNG oder JPG bis 300 KB, Ihre Website und eine längere Beschreibung. Beides zeigen wir ab dem mittleren Paket an. Wichtig ist uns dreierlei. Erstens: Es muss ein Angebot sein, das es wirklich gibt und das pflegenden Angehörigen hilft. Wir sehen uns jeden Anbieter an, bevor wir ihn aufnehmen. Nur deshalb dürfen wir „empfohlen“ an die Karte schreiben. Zweitens: Beschreiben Sie Ihr Angebot so, wie es ist. Wir kürzen lieber einen Satz, als eine Zusage stehen zu lassen, für die wir mit geradestehen müssten. Drittens: Wenn Sie Pflegeberatung anbieten, steht neben Ihrem Eintrag ein Hinweis auf § 7a SGB XI. Der sagt, dass es unabhängige Pflegeberatung auch kostenfrei gibt. Das ist keine Wertung Ihres Angebots, sondern eine Auskunft, die wir jedem Besucher schulden. Was wir nicht anbieten: eine Platzierung vor den redaktionellen Anlaufstellen, eine Erwähnung im Fragebogen, im Plan oder im Pflegechat, und ein Weglassen der Kennzeichnung „Anzeige“. Die Reihenfolge lässt sich nicht kaufen. Ein Eintrag läuft zwölf Monate und verlängert sich nicht von selbst.

Hier Werbepartner werden

Ihre Frage ist nicht dabei?

Der Pflegechat kennt über 130 Themen und antwortet sofort - er läuft vollständig in Ihrem Browser, Ihre Frage verlässt das Gerät nicht. Kommen Sie damit nicht weiter, schreiben Sie uns einfach.

Wo Sie sich kostenfrei beraten lassen können

Unabhängig von CareNavi haben Sie Anspruch auf eine persönliche Beratung - nutzen Sie ihn.

  • Pflegeberatung der Pflegekasse (§ 7a SGB XI): kostenfrei, auf Wunsch bei Ihnen zu Hause. Einfach bei der Kasse anfordern.
  • Pflegestützpunkte: neutrale Beratung vor Ort, unabhängig von Kasse und Anbieter.
  • Fachverbände: bei Demenz, Parkinson, MS oder Schlaganfall beraten die Landesverbände zusätzlich krankheitsspezifisch.
Beratungsstellen in Ihrer Nähe

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