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Für pflegende Angehörige

Pflegegrad für Erwachsene und ältere Menschen

Diese Seite ist für alle, die Mutter, Vater, Partnerin oder eine nahestehende Person begleiten. Geht es bei Ihnen um ein Kind, gilt ein anderer Maßstab - das steht auf der Seite für Kinder und Jugendliche.

Der Antrag ist ein Anruf

Sie müssen kein Formular besorgen und nichts vorbereiten. Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt, und der Satz „Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung" reicht aus. Die Kasse schickt Ihnen danach die Unterlagen zu.

Wichtig ist das Datum: Es zählt der Tag, an dem der Antrag eingeht, nicht der Tag, an dem das Formular ausgefüllt zurückkommt. Notieren Sie sich Datum und Namen der Person am Telefon.

Worauf die Begutachtung schaut

Der Medizinische Dienst bewertet sechs Bereiche und gewichtet sie unterschiedlich: Selbstversorgung 40 Prozent, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen 20 Prozent, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 15 Prozent, kognitive und kommunikative Fähigkeiten zusammen mit Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen 15 Prozent, Mobilität 10 Prozent (§ 15 Abs. 2 SGB XI).

Aus den Punkten ergibt sich der Grad: ab 12,5 bis unter 27 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4, ab 90 bis 100 Punkten Pflegegrad 5 (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Bewertet wird dabei nicht die Diagnose, sondern was im Alltag nicht mehr selbstständig geht.

Was zuerst dran ist

  • Den Antrag bei der Pflegekasse stellen - telefonisch genügt.
  • Mit einem Pflegetagebuch anfangen, am besten am selben Tag.
  • Arztberichte der letzten zwölf Monate, Medikationsplan und Diagnoseliste sammeln.
  • Klären, ob eine Vorsorgevollmacht besteht.
  • Nach dem Bescheid prüfen, ob der Grad zu den Notizen passt - ein Widerspruch ist kostenfrei.

Welche Anträge im Einzelnen infrage kommen, hängt von der Erkrankung ab. Eine Übersicht nach Krankheitsbild finden Sie unter Krankheitsbilder; alle Musterbriefe stehen kostenfrei unter Anträge.

Ihren persönlichen Plan erstellen

Der Fragebogen stellt sieben kurze Fragen und stellt daraus die Anträge zusammen, die zu Ihrer Lage passen. Ihre Antworten bleiben auf Ihrem Gerät und werden nicht übertragen.

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Für weitere Tipps rund um Leistungen und Zuschüsse

Auf unserer Tipps-Seite steht, was oft liegen bleibt. Zum Beispiel:

  • 131 € im Monat, gültig bis zum 30. Juni des Folgejahres
  • 42 € im Monat für Handschuhe, Betteinlagen, Desinfektion
  • Hausnotruf: 25,50 € im Monat übernimmt die Pflegekasse
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Quellen

  1. Gewichtung der sechs Module: Selbstversorgung 40 %, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen 20 %, Gestaltung des Alltagslebens 15 %, kognitive und kommunikative Fähigkeiten zusammen mit Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen 15 %, Mobilität 10 %.

    § 15 Abs. 2 SGB XI - abgerufen am 18.08.2026

  2. Punktegrenzen der Pflegegrade 1 bis 5 (ab 12,5 / 27 / 47,5 / 70 / 90 Gesamtpunkten).

    § 15 Abs. 3 SGB XI - abgerufen am 18.08.2026

Diese Seite gibt einen Überblick und hilft bei der Vorbereitung. Sie ist keine Pflegeberatung und keine Rechtsauskunft, und sie sagt nichts über Ihren Einzelfall. Verbindlich entscheidet die Pflegekasse.