Pflegegrad bei Parkinson beantragen
Der Antrag ist ein Anruf bei der Pflegekasse. Danach kommt der Medizinische Dienst nach Hause. Bei Parkinson entscheidet vor allem, ob der Termin zufällig in eine gute oder eine schlechte Phase fällt.
Was Parkinson für die Begutachtung besonders macht
Der Zustand schwankt über den Tag. Nach der Medikamenteneinnahme geht vieles, Stunden später kaum noch etwas. Der Gutachter sieht davon einen Ausschnitt - und wenn dieser Ausschnitt gut liegt, steht am Ende ein Grad, der den Alltag nicht abbildet.
Dazu kommt, dass Feinmotorik schwerer zu zeigen ist als Gehen. Knöpfe, Reißverschlüsse, Besteck, das Aufstehen vom Stuhl: Das sind die Stellen, an denen der Hilfebedarf entsteht, und niemand führt sie im Gespräch vor.
Auf welche der sechs Module es hier ankommt
Die Begutachtung bewertet sechs Bereiche und gewichtet sie unterschiedlich: Selbstversorgung 40 Prozent, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen 20 Prozent, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 15 Prozent, kognitive und kommunikative Fähigkeiten zusammen mit Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen 15 Prozent, Mobilität 10 Prozent (§ 15 Abs. 2 SGB XI).
Bei Parkinson liegen die Punkte meist in Mobilität und Selbstversorgung. Schildern Sie einzelne Handgriffe statt der Diagnose: wie lange das Anziehen dauert, wie oft es Stürze oder Beinahe-Stürze gab, ob das Essen geschnitten werden muss.
Wenn zusätzlich Gedächtnis, Antrieb oder Stimmung betroffen sind, gehört das ebenfalls ins Gespräch. Diese Bereiche werden getrennt von der Beweglichkeit bewertet, und wer nur über das Gehen spricht, lässt sie unter den Tisch fallen.
Welcher Pflegegrad infrage kommt und was er bedeutet
Aus den gewichteten Punkten ergibt sich der Pflegegrad: ab 12,5 bis unter 27 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4, ab 90 bis 100 Punkten Pflegegrad 5 (§ 15 Abs. 3 SGB XI).
Welche Leistungen an welchem Grad hängen, steht kostenfrei unter Leistungen. Eine Einschätzung, welcher Grad in Ihrem Fall herauskommt, geben wir nicht - das entscheidet die Pflegekasse nach der Begutachtung.
Die Anträge, die zuerst dran sind
- Antrag auf Pflegegrad (Pflegeleistungen) Formloser Antrag an die Pflegekasse - Grundlage für fast alle Pflegeleistungen.
- Antrag auf Hilfsmittel Für Hilfsmittel wie Rollator, Pflegebett oder Gehhilfe - auf ärztliche Verordnung.
- Antrag auf Schwerbehindertenausweis Feststellung des Grads der Behinderung (GdB) - bringt Nachteilsausgleiche und Steuervorteile.
Alle Musterbriefe sind kostenfrei, auch die hier nicht genannten. Den vollständigen Katalog finden Sie unter Anträge.
Der häufigste Fehler bei Parkinson
Der häufigste Fehler ist, den Begutachtungstermin auf den Vormittag zu legen, weil es da am besten geht. Genau das schadet: Bewertet wird, was der Gutachter sieht.
Sie dürfen einen Termin verlegen. Und Sie dürfen sagen, dass die gezeigte Verfassung nicht dem Durchschnitt entspricht - am besten mit Notizen, die das belegen.
Was in den ersten 14 Tagen zu tun ist
- 1 Bei der Pflegekasse anrufen und den Antrag stellen. Das Datum des Anrufs zählt.
- 2 Mit dem Pflegetagebuch anfangen und dabei die Uhrzeiten mitschreiben.
- 3 Arztberichte, Medikationsplan und Diagnoseliste in eine Mappe legen.
- 4 Wenn der Termin genannt wird: prüfen, ob er in eine typische Phase fällt.
Führen Sie ein Pflegetagebuch
Der Gutachter sieht einen Vormittag. Das Tagebuch zeigt den Alltag. Nachts, an schlechten Tagen und bei auffälligem Verhalten sieht es anders aus als im Termin - und nur das Aufgeschriebene liegt später vor.
Was Sie notieren sollten
- Zu welchen Uhrzeiten es gut geht und zu welchen nicht.
- Wie lange Anziehen, Waschen und Essen jeweils dauern.
- Wie oft Sie stützen oder festhalten mussten.
- Stürze und Beinahe-Stürze, mit Datum und Uhrzeit.
- Ob nachts Hilfe beim Umdrehen oder beim Weg zur Toilette nötig war.
Beginnen Sie am Tag des Antrags, spätestens zwei Wochen vor dem Termin. Schreiben Sie zu jeder Notiz die Uhrzeit - gerade hier ist sie der Beweis.
Zwei Wege, beide gangbar
Papier und Stift genügen. Ein Blatt je Tag, eine Zeile je Hilfe, mit Uhrzeit - mehr verlangt niemand, und ein handschriftliches Heft zählt bei der Begutachtung genauso wie ein gedrucktes.
Wenn Sie lieber klicken als schreiben, führt Sie unser Pflegetagebuch durch dieselben sechs Bereiche, nach denen eingestuft wird, und fasst am Ende alles auf einer Seite zusammen. Das Erfassen ist kostenfrei; für den Ausdruck ohne Vorschau-Vermerk brauchen Sie CareNavi Plus.
Pflegetagebuch ansehenWer sich damit auskennt
Deutsche Parkinson Vereinigung e. V.
Bundesverband der Selbsthilfe bei Parkinson. Es gibt Regionalgruppen und Kontaktstellen in allen Bundesländern sowie eine telefonische Beratung.
Telefon: 02131 740 270
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Auf unserer Tipps-Seite steht, was oft liegen bleibt. Zum Beispiel:
- Der Anruf zählt, nicht das ausgefüllte Formular
- Bewertet wird der Alltag, nicht die Diagnose
- 42 € im Monat für Handschuhe, Betteinlagen, Desinfektion
Woher diese Angaben stammen
- Verfasst von:
- CareNavi-Redaktion
- Zuletzt geprüft am:
- 19.08.2026
Quellen
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Gewichtung der sechs Module: Selbstversorgung 40 %, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen 20 %, Gestaltung des Alltagslebens 15 %, kognitive und kommunikative Fähigkeiten zusammen mit Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen 15 %, Mobilität 10 %. Den Modulen 2 und 3 ist dabei ein gemeinsamer gewichteter Punkt zuzuordnen, der aus den höchsten gewichteten Punkten entweder des Moduls 2 oder des Moduls 3 besteht - die beiden werden also nicht addiert.
§ 15 Abs. 2 SGB XI - Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit - abgerufen am 18.08.2026
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Punktegrenzen: ab 12,5 bis unter 27 Pflegegrad 1, ab 27 bis unter 47,5 Pflegegrad 2, ab 47,5 bis unter 70 Pflegegrad 3, ab 70 bis unter 90 Pflegegrad 4, ab 90 bis 100 Pflegegrad 5.
§ 15 Abs. 3 SGB XI - Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit - abgerufen am 18.08.2026
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Vollstaendiger Name, Regionalgruppen in allen Bundeslaendern und Nummer der telefonischen Beratung.
Deutsche Parkinson Vereinigung e. V. - Startseite - abgerufen am 19.08.2026
Diese Seite gibt einen Überblick und hilft bei der Vorbereitung. Sie ist keine Pflegeberatung und keine Rechtsauskunft, und sie sagt nichts über Ihren Einzelfall. Wer eine verbindliche Auskunft braucht, wendet sich an die Pflegekasse oder an einen Pflegestützpunkt.