Pflegegrad bei einer Krebserkrankung beantragen
Der Antrag ist ein Anruf bei der Pflegekasse. Bei einer Krebserkrankung entscheidet vor allem eine Frage: Ist der Hilfebedarf vorübergehend oder auf Dauer?
Was eine Krebserkrankung für die Begutachtung besonders macht
Ein Pflegegrad setzt voraus, dass die Hilfe voraussichtlich mindestens sechs Monate nötig ist (§ 14 SGB XI). Während einer Chemotherapie kann der Bedarf hoch sein und danach wieder sinken - dann greift der Pflegegrad unter Umständen nicht, und es sind die Leistungen der Krankenkasse, die passen: häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe, Reha.
Das heißt nicht, dass sich der Antrag nicht lohnt. Es heißt, dass daneben andere Wege geprüft werden sollten - insbesondere der Schwerbehindertenausweis, der oft schneller kommt als der Pflegegrad.
Auf welche der sechs Module es hier ankommt
Die Begutachtung bewertet sechs Bereiche und gewichtet sie unterschiedlich: Selbstversorgung 40 Prozent, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen 20 Prozent, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 15 Prozent, kognitive und kommunikative Fähigkeiten zusammen mit Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen 15 Prozent, Mobilität 10 Prozent (§ 15 Abs. 2 SGB XI).
Die Punkte liegen meist beim Umgang mit der Erkrankung und bei der Selbstversorgung: Medikamente, Termine, Verbände, Portversorgung, dazu die Erschöpfung nach der Behandlung.
Welcher Pflegegrad infrage kommt und was er bedeutet
Aus den gewichteten Punkten ergibt sich der Pflegegrad: ab 12,5 bis unter 27 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4, ab 90 bis 100 Punkten Pflegegrad 5 (§ 15 Abs. 3 SGB XI).
Welche Leistungen an welchem Grad hängen, steht kostenfrei unter Leistungen. Eine Einschätzung, welcher Grad in Ihrem Fall herauskommt, geben wir nicht - das entscheidet die Pflegekasse nach der Begutachtung.
Die Anträge, die zuerst dran sind
- Antrag auf Pflegegrad (Pflegeleistungen) Formloser Antrag an die Pflegekasse - Grundlage für fast alle Pflegeleistungen.
- Antrag auf Schwerbehindertenausweis Feststellung des Grads der Behinderung (GdB) - bringt Nachteilsausgleiche und Steuervorteile.
- Antrag auf medizinische Rehabilitation Reha nach Klinik oder bei chronischer Erkrankung - zur Wiederherstellung von Kraft und Alltag.
Alle Musterbriefe sind kostenfrei, auch die hier nicht genannten. Den vollständigen Katalog finden Sie unter Anträge.
Der häufigste Fehler bei Krebs
Der häufigste Fehler ist, gar nichts zu beantragen, weil man den Zustand für vorübergehend hält. Selbst wenn der Pflegegrad nicht greift, stehen Schwerbehindertenausweis, Reha, häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe im Raum - jedes davon mit eigenem Antrag und eigener Stelle.
Der zweite Fehler ist, den Schwerbehindertenausweis erst nach der Behandlung zu beantragen. Er bringt steuerliche Entlastung und Schutz im Arbeitsverhältnis, und beides hilft währenddessen mehr als danach.
Was in den ersten 14 Tagen zu tun ist
- 1 Klären, ob der Hilfebedarf voraussichtlich über sechs Monate besteht.
- 2 Beim Versorgungsamt den Schwerbehindertenausweis beantragen.
- 3 Bei der Pflegekasse anrufen, wenn der Bedarf dauerhaft ist.
- 4 Mit dem Sozialdienst der Klinik über Reha und Haushaltshilfe sprechen.
Führen Sie ein Pflegetagebuch
Der Gutachter sieht einen Vormittag. Das Tagebuch zeigt den Alltag. Nachts, an schlechten Tagen und bei auffälligem Verhalten sieht es anders aus als im Termin - und nur das Aufgeschriebene liegt später vor.
Was Sie notieren sollten
- Wobei Sie im Haushalt und bei der Körperpflege helfen mussten.
- Wie viele Termine und Fahrten die Behandlung gekostet hat.
- Was nach einer Behandlung tagelang nicht mehr ging.
- Ob nachts Hilfe nötig war.
- Wie viel Zeit die Versorgung von Port, Wunden oder Medikamenten gebraucht hat.
Beginnen Sie mit dem Antrag. Bei wechselnden Behandlungsphasen sind vier Wochen aussagekräftiger als zwei.
Zwei Wege, beide gangbar
Papier und Stift genügen. Ein Blatt je Tag, eine Zeile je Hilfe, mit Uhrzeit - mehr verlangt niemand, und ein handschriftliches Heft zählt bei der Begutachtung genauso wie ein gedrucktes.
Wenn Sie lieber klicken als schreiben, führt Sie unser Pflegetagebuch durch dieselben sechs Bereiche, nach denen eingestuft wird, und fasst am Ende alles auf einer Seite zusammen. Das Erfassen ist kostenfrei; für den Ausdruck ohne Vorschau-Vermerk brauchen Sie CareNavi Plus.
Pflegetagebuch ansehenWer sich damit auskennt
Stiftung Deutsche Krebshilfe
Über das INFONETZ KREBS beantwortet die Stiftung Fragen in allen Phasen der Erkrankung und verweist auf Anlaufstellen vor Ort. Für Betroffene in finanzieller Not gibt es zusätzlich einen Härtefonds.
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Der Fragebogen stellt sieben kurze Fragen und stellt daraus die Anträge zusammen, die zu Ihrer Lage passen. Ihre Antworten bleiben auf Ihrem Gerät. Das Krankheitsbild ist schon ausgewählt.
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Auf unserer Tipps-Seite steht, was oft liegen bleibt. Zum Beispiel:
- Der Anruf zählt, nicht das ausgefüllte Formular
- Entscheidet die Krankenkasse nicht in drei Wochen, gilt Ihr Antrag als genehmigt
- Widerspruch ist kostenfrei und kann den Grad nicht senken
Woher diese Angaben stammen
- Verfasst von:
- CareNavi-Redaktion
- Zuletzt geprüft am:
- 19.08.2026
Quellen
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Gewichtung der sechs Module: Selbstversorgung 40 %, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen 20 %, Gestaltung des Alltagslebens 15 %, kognitive und kommunikative Fähigkeiten zusammen mit Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen 15 %, Mobilität 10 %. Den Modulen 2 und 3 ist dabei ein gemeinsamer gewichteter Punkt zuzuordnen, der aus den höchsten gewichteten Punkten entweder des Moduls 2 oder des Moduls 3 besteht - die beiden werden also nicht addiert.
§ 15 Abs. 2 SGB XI - Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit - abgerufen am 18.08.2026
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Punktegrenzen: ab 12,5 bis unter 27 Pflegegrad 1, ab 27 bis unter 47,5 Pflegegrad 2, ab 47,5 bis unter 70 Pflegegrad 3, ab 70 bis unter 90 Pflegegrad 4, ab 90 bis 100 Pflegegrad 5.
§ 15 Abs. 3 SGB XI - Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit - abgerufen am 18.08.2026
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Vollstaendiger Name der Stiftung sowie die Angebote INFONETZ KREBS und Haertefonds.
Stiftung Deutsche Krebshilfe - Startseite - abgerufen am 19.08.2026
Diese Seite gibt einen Überblick und hilft bei der Vorbereitung. Sie ist keine Pflegeberatung und keine Rechtsauskunft, und sie sagt nichts über Ihren Einzelfall. Wer eine verbindliche Auskunft braucht, wendet sich an die Pflegekasse oder an einen Pflegestützpunkt.