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Krankheitsbilder

Pflegegrad bei Epilepsie beantragen

Der Antrag ist ein Anruf bei der Pflegekasse. Bei Epilepsie ist die Besonderheit, dass zwischen den Anfällen oft alles möglich ist - und der Aufwand trotzdem hoch bleibt.

Was Epilepsie für die Begutachtung besonders macht

Der Gutachter sieht mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen Anfall. Was er sieht, ist ein Mensch, bei dem gerade alles funktioniert. Der eigentliche Bedarf liegt in der Beaufsichtigung: nicht allein baden, nicht allein kochen, nachts jemanden in Hörweite.

Diese Beaufsichtigung ist eine Leistung, auch wenn sie nach nichts aussieht. Sie muss geschildert und am besten belegt werden.

Auf welche der sechs Module es hier ankommt

Die Begutachtung bewertet sechs Bereiche und gewichtet sie unterschiedlich: Selbstversorgung 40 Prozent, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen 20 Prozent, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 15 Prozent, kognitive und kommunikative Fähigkeiten zusammen mit Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen 15 Prozent, Mobilität 10 Prozent (§ 15 Abs. 2 SGB XI).

Die Punkte liegen meist beim Umgang mit der Erkrankung - Medikamente, Termine, Anfallsdokumentation - und bei der Gestaltung des Alltags. Je nach Anfallsart kommen Mobilität und Selbstversorgung dazu.

Welcher Pflegegrad infrage kommt und was er bedeutet

Aus den gewichteten Punkten ergibt sich der Pflegegrad: ab 12,5 bis unter 27 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4, ab 90 bis 100 Punkten Pflegegrad 5 (§ 15 Abs. 3 SGB XI).

Welche Leistungen an welchem Grad hängen, steht kostenfrei unter Leistungen. Eine Einschätzung, welcher Grad in Ihrem Fall herauskommt, geben wir nicht - das entscheidet die Pflegekasse nach der Begutachtung.

Die Anträge, die zuerst dran sind

Alle Musterbriefe sind kostenfrei, auch die hier nicht genannten. Den vollständigen Katalog finden Sie unter Anträge.

Der häufigste Fehler bei Epilepsie

Der häufigste Fehler ist, nur die Anfallshäufigkeit zu nennen. „Zwei Anfälle im Monat" klingt nach wenig. Was fehlt, ist alles dazwischen: die Beaufsichtigung, die Einschränkungen im Alltag, die Zeit nach einem Anfall.

Führen Sie ein Anfallsprotokoll und schildern Sie den Aufwand rundherum - nicht nur die Ereignisse selbst.

Was in den ersten 14 Tagen zu tun ist

  1. 1 Bei der Pflegekasse anrufen und den Antrag stellen.
  2. 2 Ein Anfallsprotokoll beginnen, wenn noch keines geführt wird.
  3. 3 Mit dem Pflegetagebuch beginnen und die Beaufsichtigung festhalten.
  4. 4 Beim Versorgungsamt den Schwerbehindertenausweis prüfen.

Führen Sie ein Pflegetagebuch

Der Gutachter sieht einen Vormittag. Das Tagebuch zeigt den Alltag. Nachts, an schlechten Tagen und bei auffälligem Verhalten sieht es anders aus als im Termin - und nur das Aufgeschriebene liegt später vor.

Was Sie notieren sollten

  • Anfälle mit Datum, Uhrzeit und Dauer.
  • Wie lange es nach einem Anfall dauert, bis der Alltag weitergeht.
  • Bei welchen Tätigkeiten jemand dabei sein musste - Baden, Kochen, Treppe, draußen.
  • Ob nachts jemand in Hörweite sein musste.
  • Wie viel Zeit Medikamente, Kontrollen und Termine gekostet haben.

Beginnen Sie mit dem Antrag und führen Sie es mindestens vier Wochen. Bei seltenen Anfällen sagen zwei Wochen zu wenig aus.

Zwei Wege, beide gangbar

Papier und Stift genügen. Ein Blatt je Tag, eine Zeile je Hilfe, mit Uhrzeit - mehr verlangt niemand, und ein handschriftliches Heft zählt bei der Begutachtung genauso wie ein gedrucktes.

Wenn Sie lieber klicken als schreiben, führt Sie unser Pflegetagebuch durch dieselben sechs Bereiche, nach denen eingestuft wird, und fasst am Ende alles auf einer Seite zusammen. Das Erfassen ist kostenfrei; für den Ausdruck ohne Vorschau-Vermerk brauchen Sie CareNavi Plus.

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Wer sich damit auskennt

Deutsche Epilepsievereinigung e. V.

Bundesweite Selbsthilfeorganisation. Sie berät online und über ein Beratungstelefon, das von Menschen mit eigener Erfahrung besetzt ist, und vermittelt Selbsthilfegruppen.

Telefon: 030 342 4414

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Für weitere Tipps rund um Epilepsie

Auf unserer Tipps-Seite steht, was oft liegen bleibt. Zum Beispiel:

  • Der Anruf zählt, nicht das ausgefüllte Formular
  • Bewertet wird der Alltag, nicht die Diagnose
  • Hausnotruf: 25,50 € im Monat übernimmt die Pflegekasse
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Woher diese Angaben stammen

Verfasst von:
CareNavi-Redaktion
Zuletzt geprüft am:
19.08.2026

Quellen

  1. Gewichtung der sechs Module: Selbstversorgung 40 %, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen 20 %, Gestaltung des Alltagslebens 15 %, kognitive und kommunikative Fähigkeiten zusammen mit Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen 15 %, Mobilität 10 %. Den Modulen 2 und 3 ist dabei ein gemeinsamer gewichteter Punkt zuzuordnen, der aus den höchsten gewichteten Punkten entweder des Moduls 2 oder des Moduls 3 besteht - die beiden werden also nicht addiert.

    § 15 Abs. 2 SGB XI - Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit - abgerufen am 18.08.2026

  2. Punktegrenzen: ab 12,5 bis unter 27 Pflegegrad 1, ab 27 bis unter 47,5 Pflegegrad 2, ab 47,5 bis unter 70 Pflegegrad 3, ab 70 bis unter 90 Pflegegrad 4, ab 90 bis 100 Pflegegrad 5.

    § 15 Abs. 3 SGB XI - Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit - abgerufen am 18.08.2026

  3. Vollstaendiger Vereinsname, Beratungstelefon durch Menschen mit eigener Erfahrung und allgemeine Telefonnummer.

    Deutsche Epilepsievereinigung e. V. - Startseite - abgerufen am 19.08.2026

Diese Seite gibt einen Überblick und hilft bei der Vorbereitung. Sie ist keine Pflegeberatung und keine Rechtsauskunft, und sie sagt nichts über Ihren Einzelfall. Wer eine verbindliche Auskunft braucht, wendet sich an die Pflegekasse oder an einen Pflegestützpunkt.