Zum Inhalt springen

Krankheitsbilder

Pflegegrad bei einer Depression beantragen

Der Antrag ist ein Anruf bei der Pflegekasse. Bei einer Depression liegt die Schwierigkeit darin, dass die Fähigkeit da ist - aber nicht die Möglichkeit, sie einzusetzen.

Was eine Depression für die Begutachtung besonders macht

Für den Pflegegrad zählt nicht, ob jemand etwas könnte, sondern ob er es tatsächlich selbstständig tut. Wer sich seit Wochen nicht wäscht, hat einen Hilfebedarf - auch wenn Arme und Beine funktionieren. Genau diese Unterscheidung geht im Gespräch oft verloren.

Dazu kommt, dass viele Betroffene im Termin funktionieren. Eine Stunde zusammenreißen ist möglich, ein Tag nicht.

Auf welche der sechs Module es hier ankommt

Die Begutachtung bewertet sechs Bereiche und gewichtet sie unterschiedlich: Selbstversorgung 40 Prozent, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen 20 Prozent, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 15 Prozent, kognitive und kommunikative Fähigkeiten zusammen mit Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen 15 Prozent, Mobilität 10 Prozent (§ 15 Abs. 2 SGB XI).

Die Punkte fallen meist bei Verhalten und Psyche, bei der Selbstversorgung und bei der Gestaltung des Alltags an. Schildern Sie, wie oft Sie auffordern, erinnern und begleiten mussten, damit überhaupt etwas geschieht.

Welcher Pflegegrad infrage kommt und was er bedeutet

Aus den gewichteten Punkten ergibt sich der Pflegegrad: ab 12,5 bis unter 27 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4, ab 90 bis 100 Punkten Pflegegrad 5 (§ 15 Abs. 3 SGB XI).

Welche Leistungen an welchem Grad hängen, steht kostenfrei unter Leistungen. Eine Einschätzung, welcher Grad in Ihrem Fall herauskommt, geben wir nicht - das entscheidet die Pflegekasse nach der Begutachtung.

Die Anträge, die zuerst dran sind

Alle Musterbriefe sind kostenfrei, auch die hier nicht genannten. Den vollständigen Katalog finden Sie unter Anträge.

Der häufigste Fehler bei einer Depression

Der häufigste Fehler ist der Satz „das könnte sie eigentlich alles allein". Er beschreibt die Fähigkeit, nicht den Alltag - und er landet so im Gutachten.

Sagen Sie stattdessen, was tatsächlich passiert: wie oft Mahlzeiten ausfallen, wie lange jemand im Bett bleibt, wie viele Aufforderungen das Duschen braucht.

Was in den ersten 14 Tagen zu tun ist

  1. 1 Bei der Pflegekasse anrufen und den Antrag stellen.
  2. 2 Mit dem Pflegetagebuch beginnen und dabei Aufforderungen mitzählen.
  3. 3 Befunde der behandelnden Praxis oder Klinik zusammenlegen.
  4. 4 Prüfen, ob eine Reha infrage kommt.

Führen Sie ein Pflegetagebuch

Der Gutachter sieht einen Vormittag. Das Tagebuch zeigt den Alltag. Nachts, an schlechten Tagen und bei auffälligem Verhalten sieht es anders aus als im Termin - und nur das Aufgeschriebene liegt später vor.

Was Sie notieren sollten

  • Wie viele Aufforderungen es braucht, bis Aufstehen, Duschen oder Essen beginnen.
  • Wie oft Mahlzeiten ausgefallen sind.
  • Wie viele Stunden am Tag jemand im Bett verbracht hat.
  • Ob Termine, Post und Medikamente ohne Hilfe erledigt wurden.
  • Wie oft Sie da sein mussten, damit nichts passiert.

Beginnen Sie am Tag des Antrags. Zählen Sie Aufforderungen mit - eine Zahl wirkt im Gutachten anders als „ich muss ihn oft erinnern".

Zwei Wege, beide gangbar

Papier und Stift genügen. Ein Blatt je Tag, eine Zeile je Hilfe, mit Uhrzeit - mehr verlangt niemand, und ein handschriftliches Heft zählt bei der Begutachtung genauso wie ein gedrucktes.

Wenn Sie lieber klicken als schreiben, führt Sie unser Pflegetagebuch durch dieselben sechs Bereiche, nach denen eingestuft wird, und fasst am Ende alles auf einer Seite zusammen. Das Erfassen ist kostenfrei; für den Ausdruck ohne Vorschau-Vermerk brauchen Sie CareNavi Plus.

Pflegetagebuch ansehen

Wer sich damit auskennt

Stiftung Deutsche Depressionshilfe und Suizidprävention

Über das kostenfreie Info-Telefon Depression bekommen Betroffene und Angehörige Auskunft zur Erkrankung und zu Hilfen in der Nähe.

Telefon: 0800 33 44 533

Zur Website

Ihren persönlichen Plan erstellen

Der Fragebogen stellt sieben kurze Fragen und stellt daraus die Anträge zusammen, die zu Ihrer Lage passen. Ihre Antworten bleiben auf Ihrem Gerät. Das Krankheitsbild ist schon ausgewählt.

Fragebogen starten

Für weitere Tipps rund um einer Depression

Auf unserer Tipps-Seite steht, was oft liegen bleibt. Zum Beispiel:

  • Der Anruf zählt, nicht das ausgefüllte Formular
  • Bewertet wird der Alltag, nicht die Diagnose
  • Widerspruch ist kostenfrei und kann den Grad nicht senken
Alle Tipps ansehen

Woher diese Angaben stammen

Verfasst von:
CareNavi-Redaktion
Zuletzt geprüft am:
19.08.2026

Quellen

  1. Gewichtung der sechs Module: Selbstversorgung 40 %, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen 20 %, Gestaltung des Alltagslebens 15 %, kognitive und kommunikative Fähigkeiten zusammen mit Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen 15 %, Mobilität 10 %. Den Modulen 2 und 3 ist dabei ein gemeinsamer gewichteter Punkt zuzuordnen, der aus den höchsten gewichteten Punkten entweder des Moduls 2 oder des Moduls 3 besteht - die beiden werden also nicht addiert.

    § 15 Abs. 2 SGB XI - Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit - abgerufen am 18.08.2026

  2. Punktegrenzen: ab 12,5 bis unter 27 Pflegegrad 1, ab 27 bis unter 47,5 Pflegegrad 2, ab 47,5 bis unter 70 Pflegegrad 3, ab 70 bis unter 90 Pflegegrad 4, ab 90 bis 100 Pflegegrad 5.

    § 15 Abs. 3 SGB XI - Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit - abgerufen am 18.08.2026

  3. Vollstaendiger Name der Stiftung und Nummer des kostenfreien Info-Telefons Depression.

    Stiftung Deutsche Depressionshilfe und Suizidpraevention - Info-Telefon Depression - abgerufen am 19.08.2026

Diese Seite gibt einen Überblick und hilft bei der Vorbereitung. Sie ist keine Pflegeberatung und keine Rechtsauskunft, und sie sagt nichts über Ihren Einzelfall. Wer eine verbindliche Auskunft braucht, wendet sich an die Pflegekasse oder an einen Pflegestützpunkt.