Zum Inhalt springen

Krankheitsbilder

Pflegegrad bei Demenz beantragen

Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt, um den Antrag zu stellen. Danach kommt der Medizinische Dienst zu einem Termin nach Hause und schaut sich sechs Bereiche des Alltags an. Bei einer Demenz entscheidet vor allem, wie gut Sie zeigen können, was an einem gewöhnlichen Tag nicht mehr allein geht.

Was Demenz für die Begutachtung besonders macht

Der Gutachter sieht einen Vormittag. Viele Menschen mit Demenz wirken in dieser Stunde wacher und geordneter als sonst. Sie kennen die Situation als Prüfung und reißen sich zusammen. Das ist weder ein Trick noch ein Vorwurf. Es führt aber dazu, dass der Bedarf zu niedrig eingeschätzt wird.

Bei einer Gehbehinderung liegt der Hilfebedarf im Körperlichen und ist sichtbar. Bei einer Demenz liegt er darin, dass jemand daneben stehen, erinnern, auffordern und beaufsichtigen muss. Genau das ist schwer zu zeigen und leicht zu übersehen.

Auf welche der sechs Module es hier ankommt

Die Begutachtung bewertet sechs Bereiche und gewichtet sie unterschiedlich: Selbstversorgung 40 Prozent, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen 20 Prozent, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 15 Prozent, kognitive und kommunikative Fähigkeiten zusammen mit Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen 15 Prozent, Mobilität 10 Prozent (§ 15 Abs. 2 SGB XI).

Bei einer Demenz fallen die Punkte vor allem dort an, wo es um Kopf und Verhalten geht. Dazu kommt die Selbstversorgung, sobald jemand zwar noch greifen und schlucken kann, aber nicht mehr von allein anfängt. Beschreiben Sie deshalb nicht die Diagnose, sondern die einzelnen Handgriffe: dass die Zahnbürste in der Hand liegt und nichts geschieht, bis jemand es Schritt für Schritt sagt.

Ein Detail lohnt sich zu wissen: Die beiden Bereiche zu Kopf und Verhalten werden nicht zusammengezählt. In die Wertung geht nur der höhere von beiden ein (§ 15 Abs. 2 SGB XI). Es genügt also nicht, in beiden ein wenig zu schildern - wichtig ist, den stärker betroffenen Bereich vollständig darzustellen.

Welcher Pflegegrad infrage kommt und was er bedeutet

Aus den gewichteten Punkten ergibt sich der Pflegegrad: ab 12,5 bis unter 27 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4, ab 90 bis 100 Punkten Pflegegrad 5 (§ 15 Abs. 3 SGB XI).

Welche Leistungen an welchem Grad hängen, steht kostenfrei unter Leistungen. Eine Einschätzung, welcher Grad in Ihrem Fall herauskommt, geben wir nicht - das entscheidet die Pflegekasse nach der Begutachtung.

Die Anträge, die zuerst dran sind

Alle Musterbriefe sind kostenfrei, auch die hier nicht genannten. Den vollständigen Katalog finden Sie unter Anträge.

Der häufigste Fehler bei Demenz

Der häufigste Fehler ist, im Beisein des erkrankten Menschen zu beschönigen. Angehörige sagen „das klappt schon ganz gut", weil sie den Vater am Tisch sitzen sehen und ihn nicht bloßstellen wollen. Der Gutachter schreibt genau diesen Satz auf.

Sie dürfen darum bitten, die schwierigen Punkte unter vier Augen zu schildern. Sie dürfen sie auch vorher aufschreiben und übergeben. Beides ist zulässig und üblich. Ein Blatt mit konkreten Beobachtungen bleibt beim Gutachten, ein Gespräch an der Wohnungstür nicht.

Was in den ersten 14 Tagen zu tun ist

  1. 1 Rufen Sie bei der Pflegekasse an und sagen Sie: Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung. Das Datum dieses Anrufs zählt, nicht das des ausgefüllten Formulars.
  2. 2 Notieren Sie sich Datum und Namen der Person am Telefon.
  3. 3 Beginnen Sie noch am selben Tag mit dem Pflegetagebuch.
  4. 4 Legen Sie Arztberichte der letzten zwölf Monate, den Medikationsplan und die Liste der Diagnosen in eine Mappe.
  5. 5 Klären Sie, ob eine Vorsorgevollmacht besteht - solange Ihr Angehöriger sie noch selbst erteilen kann.

Führen Sie ein Pflegetagebuch

Der Gutachter sieht einen Vormittag. Das Tagebuch zeigt den Alltag. Nachts, an schlechten Tagen und bei auffälligem Verhalten sieht es anders aus als im Termin - und nur das Aufgeschriebene liegt später vor.

Was Sie notieren sollten

  • Wie oft Sie nachts aufstehen müssen und wie lange Sie dann wach sind.
  • Wie oft dieselbe Frage innerhalb einer Stunde kommt.
  • Ob jemand die Wohnung verlassen hat oder es versucht hat, mit Uhrzeit.
  • Wie viele Aufforderungen es braucht, bis Waschen, Zähneputzen oder Anziehen beginnen.
  • Was beim Essen und Trinken nötig war: erinnern, anreichen, das Getränk hinstellen.
  • Tage, an denen es besonders schlecht lief - und was an ihnen anders war.

Fangen Sie am Tag des Antrags an, spätestens zwei Wochen vor dem Begutachtungstermin. Ein kürzerer Zeitraum zeigt keinen Durchschnitt, sondern wieder nur einen Ausschnitt.

Zwei Wege, beide gangbar

Papier und Stift genügen. Ein Blatt je Tag, eine Zeile je Hilfe, mit Uhrzeit - mehr verlangt niemand, und ein handschriftliches Heft zählt bei der Begutachtung genauso wie ein gedrucktes.

Wenn Sie lieber klicken als schreiben, führt Sie unser Pflegetagebuch durch dieselben sechs Bereiche, nach denen eingestuft wird, und fasst am Ende alles auf einer Seite zusammen. Das Erfassen ist kostenfrei; für den Ausdruck ohne Vorschau-Vermerk brauchen Sie CareNavi Plus.

Pflegetagebuch ansehen

Wer sich damit auskennt

Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V.

Der Bundesverband der Alzheimer-Gesellschaften. Über das Alzheimer-Telefon erreichen Sie Menschen, die den Ablauf kennen. Das Adressverzeichnis führt zur Gesellschaft in Ihrer Nähe.

Telefon: 030 259 37 95 14

Zur Website

Ihren persönlichen Plan erstellen

Der Fragebogen stellt sieben kurze Fragen und stellt daraus die Anträge zusammen, die zu Ihrer Lage passen. Ihre Antworten bleiben auf Ihrem Gerät. Das Krankheitsbild ist schon ausgewählt.

Fragebogen starten

Für weitere Tipps rund um Demenz

Auf unserer Tipps-Seite steht, was oft liegen bleibt. Zum Beispiel:

  • Der Anruf zählt, nicht das ausgefüllte Formular
  • Bewertet wird der Alltag, nicht die Diagnose
  • Widerspruch ist kostenfrei und kann den Grad nicht senken
Alle Tipps ansehen

Woher diese Angaben stammen

Verfasst von:
CareNavi-Redaktion
Zuletzt geprüft am:
18.08.2026

Quellen

  1. Gewichtung der sechs Module: Selbstversorgung 40 %, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen 20 %, Gestaltung des Alltagslebens 15 %, kognitive und kommunikative Fähigkeiten zusammen mit Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen 15 %, Mobilität 10 %. Den Modulen 2 und 3 ist dabei ein gemeinsamer gewichteter Punkt zuzuordnen, der aus den höchsten gewichteten Punkten entweder des Moduls 2 oder des Moduls 3 besteht - die beiden werden also nicht addiert.

    § 15 Abs. 2 SGB XI - Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit - abgerufen am 18.08.2026

  2. Punktegrenzen: ab 12,5 bis unter 27 Pflegegrad 1, ab 27 bis unter 47,5 Pflegegrad 2, ab 47,5 bis unter 70 Pflegegrad 3, ab 70 bis unter 90 Pflegegrad 4, ab 90 bis 100 Pflegegrad 5.

    § 15 Abs. 3 SGB XI - Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit - abgerufen am 18.08.2026

  3. Vollständiger Name der Organisation und Nummer des Alzheimer-Telefons.

    Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V. - Startseite - abgerufen am 18.08.2026

Diese Seite gibt einen Überblick und hilft bei der Vorbereitung. Sie ist keine Pflegeberatung und keine Rechtsauskunft, und sie sagt nichts über Ihren Einzelfall. Wer eine verbindliche Auskunft braucht, wendet sich an die Pflegekasse oder an einen Pflegestützpunkt.