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Krankheitsbilder

Pflegegrad bei COPD beantragen

Der Antrag ist ein Anruf bei der Pflegekasse. Bei COPD liegt die Schwierigkeit darin, dass im Sitzen fast nichts auffällt.

Was COPD für die Begutachtung besonders macht

Die Begutachtung findet meist im Sitzen am Tisch statt. Genau dort ist die Atemnot am geringsten. Sichtbar wird sie beim Anziehen, beim Weg ins Bad, auf der Treppe - also in Situationen, die im Gespräch nicht vorkommen.

Bieten Sie an, den Weg ins Bad oder das Anziehen zu zeigen. Das ist zulässig und sagt mehr als jede Beschreibung.

Auf welche der sechs Module es hier ankommt

Die Begutachtung bewertet sechs Bereiche und gewichtet sie unterschiedlich: Selbstversorgung 40 Prozent, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen 20 Prozent, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 15 Prozent, kognitive und kommunikative Fähigkeiten zusammen mit Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen 15 Prozent, Mobilität 10 Prozent (§ 15 Abs. 2 SGB XI).

Die Punkte liegen meist in Mobilität und Selbstversorgung, dazu im Umgang mit der Erkrankung: Inhalation, Sauerstoff, Medikamente, Kontrolltermine.

Welcher Pflegegrad infrage kommt und was er bedeutet

Aus den gewichteten Punkten ergibt sich der Pflegegrad: ab 12,5 bis unter 27 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4, ab 90 bis 100 Punkten Pflegegrad 5 (§ 15 Abs. 3 SGB XI).

Welche Leistungen an welchem Grad hängen, steht kostenfrei unter Leistungen. Eine Einschätzung, welcher Grad in Ihrem Fall herauskommt, geben wir nicht - das entscheidet die Pflegekasse nach der Begutachtung.

Die Anträge, die zuerst dran sind

Alle Musterbriefe sind kostenfrei, auch die hier nicht genannten. Den vollständigen Katalog finden Sie unter Anträge.

Der häufigste Fehler bei COPD

Der häufigste Fehler ist, das Gespräch im Sitzen zu führen und nichts zu zeigen. Der Gutachter sieht dann jemanden, der ruhig atmet und spricht.

Der zweite Fehler ist, Pausen als Selbstverständlichkeit zu behandeln. Dass ein Stockwerk drei Pausen braucht, gehört ins Gutachten.

Was in den ersten 14 Tagen zu tun ist

  1. 1 Bei der Pflegekasse anrufen und den Antrag stellen.
  2. 2 Mit dem Pflegetagebuch beginnen und Pausen und Wege festhalten.
  3. 3 Befunde und den Medikationsplan zusammenlegen.
  4. 4 Prüfen, ob eine Reha oder eine Anpassung der Hilfsmittel ansteht.

Führen Sie ein Pflegetagebuch

Der Gutachter sieht einen Vormittag. Das Tagebuch zeigt den Alltag. Nachts, an schlechten Tagen und bei auffälligem Verhalten sieht es anders aus als im Termin - und nur das Aufgeschriebene liegt später vor.

Was Sie notieren sollten

  • Wie viele Pausen der Weg ins Bad oder in den ersten Stock braucht.
  • Wie lange Anziehen und Waschen dauern und wobei Hilfe nötig war.
  • Wie oft nachts Atemnot aufgetreten ist.
  • Wie viel Zeit Inhalation, Sauerstoff und Medikamente kosten.
  • Welche Wege außer Haus gar nicht mehr möglich sind.

Beginnen Sie mit dem Antrag, spätestens zwei Wochen vor dem Termin.

Zwei Wege, beide gangbar

Papier und Stift genügen. Ein Blatt je Tag, eine Zeile je Hilfe, mit Uhrzeit - mehr verlangt niemand, und ein handschriftliches Heft zählt bei der Begutachtung genauso wie ein gedrucktes.

Wenn Sie lieber klicken als schreiben, führt Sie unser Pflegetagebuch durch dieselben sechs Bereiche, nach denen eingestuft wird, und fasst am Ende alles auf einer Seite zusammen. Das Erfassen ist kostenfrei; für den Ausdruck ohne Vorschau-Vermerk brauchen Sie CareNavi Plus.

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Wer sich damit auskennt

Deutsche Atemwegsliga e. V.

Fachgesellschaft mit einem eigenen Bereich für Patientinnen und Patienten: Informationsmaterial zu COPD, Videos zur richtigen Inhalationstechnik und eine Suche nach Kliniken, Physiotherapie und Schulungen.

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Für weitere Tipps rund um COPD

Auf unserer Tipps-Seite steht, was oft liegen bleibt. Zum Beispiel:

  • Der Anruf zählt, nicht das ausgefüllte Formular
  • Bewertet wird der Alltag, nicht die Diagnose
  • 42 € im Monat für Handschuhe, Betteinlagen, Desinfektion
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Woher diese Angaben stammen

Verfasst von:
CareNavi-Redaktion
Zuletzt geprüft am:
19.08.2026

Quellen

  1. Gewichtung der sechs Module: Selbstversorgung 40 %, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen 20 %, Gestaltung des Alltagslebens 15 %, kognitive und kommunikative Fähigkeiten zusammen mit Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen 15 %, Mobilität 10 %. Den Modulen 2 und 3 ist dabei ein gemeinsamer gewichteter Punkt zuzuordnen, der aus den höchsten gewichteten Punkten entweder des Moduls 2 oder des Moduls 3 besteht - die beiden werden also nicht addiert.

    § 15 Abs. 2 SGB XI - Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit - abgerufen am 18.08.2026

  2. Punktegrenzen: ab 12,5 bis unter 27 Pflegegrad 1, ab 27 bis unter 47,5 Pflegegrad 2, ab 47,5 bis unter 70 Pflegegrad 3, ab 70 bis unter 90 Pflegegrad 4, ab 90 bis 100 Pflegegrad 5.

    § 15 Abs. 3 SGB XI - Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit - abgerufen am 18.08.2026

  3. Vollstaendiger Vereinsname sowie der Patientenbereich mit Informationsmaterial, Inhalationsvideos und Suchfunktionen.

    Deutsche Atemwegsliga e. V. - Startseite - abgerufen am 19.08.2026

Diese Seite gibt einen Überblick und hilft bei der Vorbereitung. Sie ist keine Pflegeberatung und keine Rechtsauskunft, und sie sagt nichts über Ihren Einzelfall. Wer eine verbindliche Auskunft braucht, wendet sich an die Pflegekasse oder an einen Pflegestützpunkt.