Pflegegrad bei Autismus beantragen
Der Antrag ist ein Anruf bei der Pflegekasse. Geht es um ein Kind, gilt dabei ein eigener Maßstab: Bewertet wird nicht, wie viel Hilfe nötig ist, sondern wie viel mehr als bei einem gleichaltrigen Kind ohne Einschränkung (§ 15 Abs. 6 SGB XI).
Geht es um ein Kind, gilt ein anderer Maßstab als bei Erwachsenen. Was das bedeutet, steht auf unserer Seite für Kinder und Jugendliche.
Was Autismus für die Begutachtung besonders macht
Ein Kind im Autismus-Spektrum kann viele Dinge körperlich einwandfrei. Der Aufwand entsteht woanders: beim Anfangen, beim Wechseln zwischen Tätigkeiten, beim Aushalten von Lärm und Menschen, beim Einhalten von Abläufen. Das ist schwer vorzuführen und in einem einzelnen Termin fast unsichtbar.
Dazu kommt, dass viele Kinder in fremder Umgebung ruhiger wirken oder sich zusammennehmen. Was zu Hause zwei Stunden dauert, geht im Termin scheinbar problemlos.
Legen Sie vorhandene Berichte aus Kita, Schule oder Therapiezentrum bereit. Sie beschreiben, wie Ihr Kind sich über Wochen verhält - und decken damit genau den Zeitraum ab, den ein einzelner Termin nicht zeigen kann.
Auf welche der sechs Module es hier ankommt
Die Begutachtung bewertet sechs Bereiche und gewichtet sie unterschiedlich: Selbstversorgung 40 Prozent, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen 20 Prozent, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 15 Prozent, kognitive und kommunikative Fähigkeiten zusammen mit Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen 15 Prozent, Mobilität 10 Prozent (§ 15 Abs. 2 SGB XI).
Bei Autismus fallen die Punkte meist bei den kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten sowie bei Verhalten und Psyche an - dazu bei der Gestaltung des Alltags. Entscheidend ist immer der Vergleich: Wie viel mehr Begleitung braucht Ihr Kind als andere in seinem Alter?
Welcher Pflegegrad infrage kommt und was er bedeutet
Aus den gewichteten Punkten ergibt sich der Pflegegrad: ab 12,5 bis unter 27 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4, ab 90 bis 100 Punkten Pflegegrad 5 (§ 15 Abs. 3 SGB XI).
Für Kinder bis 18 Monate gilt eine eigene Tabelle, die bei Pflegegrad 2 beginnt (§ 15 Abs. 7 SGB XI). Bei einer Autismus-Diagnose ist das selten der Fall, weil sie meist später gestellt wird.
Welche Leistungen an welchem Grad hängen, steht kostenfrei unter Leistungen. Eine Einschätzung, welcher Grad in Ihrem Fall herauskommt, geben wir nicht - das entscheidet die Pflegekasse nach der Begutachtung.
Die Anträge, die zuerst dran sind
- Antrag auf Pflegegrad (Pflegeleistungen) Formloser Antrag an die Pflegekasse - Grundlage für fast alle Pflegeleistungen.
- Antrag auf Schwerbehindertenausweis Feststellung des Grads der Behinderung (GdB) - bringt Nachteilsausgleiche und Steuervorteile.
- Antrag auf Schulbegleitung Persönliche Unterstützung im Unterricht für Kinder mit Behinderung.
Alle Musterbriefe sind kostenfrei, auch die hier nicht genannten. Den vollständigen Katalog finden Sie unter Anträge.
Der häufigste Fehler bei Autismus
Der häufigste Fehler ist, die Diagnose zu nennen statt den Alltag. „Mein Kind ist Autist" sagt über den Mehrbedarf nichts aus - „Ich muss jeden Morgen bei jedem einzelnen Schritt danebenstehen und ihn ansagen, sonst passiert nichts" schon.
Der zweite Fehler ist, den guten Tag zu schildern, weil man das Kind nicht schlechtmachen will. Das ist verständlich und kostet Punkte. Schreiben Sie die schwierigen Situationen vorher auf und geben Sie das Blatt ab.
Was in den ersten 14 Tagen zu tun ist
- 1 Bei der Pflegekasse anrufen und den Antrag stellen.
- 2 Mit dem Pflegetagebuch beginnen und dabei immer den Mehraufwand notieren.
- 3 Berichte aus Kita oder Schule und vorhandene Diagnosen zusammenlegen.
- 4 Beim Versorgungsamt den Schwerbehindertenausweis beantragen - das läuft getrennt.
- 5 Wenn Schule ein Thema ist: beim Jugendamt nach Eingliederungshilfe fragen.
Führen Sie ein Pflegetagebuch
Der Gutachter sieht einen Vormittag. Das Tagebuch zeigt den Alltag. Nachts, an schlechten Tagen und bei auffälligem Verhalten sieht es anders aus als im Termin - und nur das Aufgeschriebene liegt später vor.
Was Sie notieren sollten
- Wie viele Aufforderungen es braucht, bis Anziehen oder Zähneputzen beginnen - und wie viele ein gleichaltriges Kind bräuchte.
- Wie lange Übergänge dauern: aufstehen, losgehen, aufhören.
- Wie oft es zu Überlastung kam, was sie ausgelöst hat und wie lange sie dauerte.
- Ob Ihr Kind allein essen, sich waschen oder draußen sicher gehen kann.
- Wie viel Begleitung nötig war, um in die Kita oder Schule zu kommen.
Fangen Sie am Tag des Antrags an, spätestens zwei Wochen vor dem Termin. Schreiben Sie bei jedem Punkt dazu, was ein gleichaltriges Kind an dieser Stelle allein könnte - genau das ist der Maßstab.
Zwei Wege, beide gangbar
Papier und Stift genügen. Ein Blatt je Tag, eine Zeile je Hilfe, mit Uhrzeit - mehr verlangt niemand, und ein handschriftliches Heft zählt bei der Begutachtung genauso wie ein gedrucktes.
Wenn Sie lieber klicken als schreiben, führt Sie unser Pflegetagebuch durch dieselben sechs Bereiche, nach denen eingestuft wird, und fasst am Ende alles auf einer Seite zusammen. Das Erfassen ist kostenfrei; für den Ausdruck ohne Vorschau-Vermerk brauchen Sie CareNavi Plus.
Pflegetagebuch ansehenWer sich damit auskennt
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Auf unserer Tipps-Seite steht, was oft liegen bleibt. Zum Beispiel:
- Der Anruf zählt, nicht das ausgefüllte Formular
- Bewertet wird der Alltag, nicht die Diagnose
- Widerspruch ist kostenfrei und kann den Grad nicht senken
Woher diese Angaben stammen
- Verfasst von:
- CareNavi-Redaktion
- Zuletzt geprüft am:
- 19.08.2026
Quellen
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Gewichtung der sechs Module: Selbstversorgung 40 %, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen 20 %, Gestaltung des Alltagslebens 15 %, kognitive und kommunikative Fähigkeiten zusammen mit Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen 15 %, Mobilität 10 %. Den Modulen 2 und 3 ist dabei ein gemeinsamer gewichteter Punkt zuzuordnen, der aus den höchsten gewichteten Punkten entweder des Moduls 2 oder des Moduls 3 besteht - die beiden werden also nicht addiert.
§ 15 Abs. 2 SGB XI - Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit - abgerufen am 18.08.2026
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Punktegrenzen: ab 12,5 bis unter 27 Pflegegrad 1, ab 27 bis unter 47,5 Pflegegrad 2, ab 47,5 bis unter 70 Pflegegrad 3, ab 70 bis unter 90 Pflegegrad 4, ab 90 bis 100 Pflegegrad 5.
§ 15 Abs. 3 SGB XI - Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit - abgerufen am 18.08.2026
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Bei Kindern wird der Pflegegrad durch einen Vergleich mit altersentsprechend entwickelten Kindern ermittelt.
§ 15 Abs. 6 SGB XI - Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit - abgerufen am 18.08.2026
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Vollstaendiger Vereinsname, rund 55 Regionalverbaende, Kartensuche nach Beratungsstellen und Therapiezentren, Elternkurse und Kurse fuer Geschwisterkinder.
Bundesverband autismus Deutschland e. V. - Startseite - abgerufen am 19.08.2026
Diese Seite gibt einen Überblick und hilft bei der Vorbereitung. Sie ist keine Pflegeberatung und keine Rechtsauskunft, und sie sagt nichts über Ihren Einzelfall. Wer eine verbindliche Auskunft braucht, wendet sich an die Pflegekasse oder an einen Pflegestützpunkt.