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Krankheitsbilder

Pflegegrad bei ALS beantragen

Der Antrag ist ein Anruf bei der Pflegekasse. Bei ALS zählt Tempo: Der Hilfebedarf wächst oft schneller, als Anträge bearbeitet werden.

Was ALS für die Begutachtung besonders macht

Ein Pflegegrad bildet den Zustand am Tag der Begutachtung ab. Bei ALS kann dieser Zustand nach wenigen Monaten überholt sein. Deshalb ist die Höherstufung hier keine Ausnahme, sondern der Regelfall - und sie muss beantragt werden, von allein passiert nichts.

Hilfsmittel und Wohnraumanpassung laufen getrennt von der Pflegekasse und brauchen ihrerseits Zeit. Beides parallel zu starten, statt nacheinander, ist der wichtigste organisatorische Schritt.

Auf welche der sechs Module es hier ankommt

Die Begutachtung bewertet sechs Bereiche und gewichtet sie unterschiedlich: Selbstversorgung 40 Prozent, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen 20 Prozent, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 15 Prozent, kognitive und kommunikative Fähigkeiten zusammen mit Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen 15 Prozent, Mobilität 10 Prozent (§ 15 Abs. 2 SGB XI).

Je nach Verlauf verschieben sich die Schwerpunkte von der Mobilität hin zur Selbstversorgung und zum Umgang mit der Erkrankung. Beschreiben Sie den Stand von heute, nicht den von vor drei Monaten.

Welcher Pflegegrad infrage kommt und was er bedeutet

Aus den gewichteten Punkten ergibt sich der Pflegegrad: ab 12,5 bis unter 27 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4, ab 90 bis 100 Punkten Pflegegrad 5 (§ 15 Abs. 3 SGB XI).

Welche Leistungen an welchem Grad hängen, steht kostenfrei unter Leistungen. Eine Einschätzung, welcher Grad in Ihrem Fall herauskommt, geben wir nicht - das entscheidet die Pflegekasse nach der Begutachtung.

Die Anträge, die zuerst dran sind

Alle Musterbriefe sind kostenfrei, auch die hier nicht genannten. Den vollständigen Katalog finden Sie unter Anträge.

Der häufigste Fehler bei ALS

Der häufigste Fehler ist, nach dem ersten Bescheid abzuwarten. Ein Pflegegrad ist keine Endstation: Verschlechtert sich der Zustand, lässt sich jederzeit eine neue Begutachtung beantragen, und der höhere Grad gilt ab dem Monat des neuen Antrags.

Der zweite Fehler ist, Hilfsmittel erst dann zu beantragen, wenn sie gebraucht werden. Bis zur Lieferung vergehen Wochen.

Was in den ersten 14 Tagen zu tun ist

  1. 1 Bei der Pflegekasse anrufen und den Antrag stellen.
  2. 2 Hilfsmittel und Wohnraumanpassung parallel anstoßen, nicht nacheinander.
  3. 3 Mit dem Pflegetagebuch beginnen und den Verlauf festhalten.
  4. 4 Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung klären, solange es in Ruhe geht.

Führen Sie ein Pflegetagebuch

Der Gutachter sieht einen Vormittag. Das Tagebuch zeigt den Alltag. Nachts, an schlechten Tagen und bei auffälligem Verhalten sieht es anders aus als im Termin - und nur das Aufgeschriebene liegt später vor.

Was Sie notieren sollten

  • Was diese Woche nicht mehr geht, was vorige Woche noch ging.
  • Wie viel Hilfe beim Essen, Trinken und Schlucken nötig war.
  • Wie oft Sie nachts umlagern oder absaugen mussten.
  • Wie die Verständigung klappt und was dabei hilft.
  • Wie lange Waschen und Anziehen dauern.

Sofort und dauerhaft. Bei ALS ist das Tagebuch nicht nur Vorbereitung auf einen Termin, sondern der Beleg für die nächste Höherstufung.

Zwei Wege, beide gangbar

Papier und Stift genügen. Ein Blatt je Tag, eine Zeile je Hilfe, mit Uhrzeit - mehr verlangt niemand, und ein handschriftliches Heft zählt bei der Begutachtung genauso wie ein gedrucktes.

Wenn Sie lieber klicken als schreiben, führt Sie unser Pflegetagebuch durch dieselben sechs Bereiche, nach denen eingestuft wird, und fasst am Ende alles auf einer Seite zusammen. Das Erfassen ist kostenfrei; für den Ausdruck ohne Vorschau-Vermerk brauchen Sie CareNavi Plus.

Pflegetagebuch ansehen

Wer sich damit auskennt

Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e. V. (DGM)

Die größte deutsche Selbsthilfeorganisation für Menschen mit neuromuskulären Erkrankungen, mit einem eigenen Bereich zu ALS. Sie berät unter anderem zu Hilfsmitteln, barrierefreiem Wohnen und sozialen Fragen und vermittelt Selbsthilfegruppen.

Telefon: 07665 94470

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Ihren persönlichen Plan erstellen

Der Fragebogen stellt sieben kurze Fragen und stellt daraus die Anträge zusammen, die zu Ihrer Lage passen. Ihre Antworten bleiben auf Ihrem Gerät. Das Krankheitsbild ist schon ausgewählt.

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Für weitere Tipps rund um ALS

Auf unserer Tipps-Seite steht, was oft liegen bleibt. Zum Beispiel:

  • Der Anruf zählt, nicht das ausgefüllte Formular
  • Entscheidet die Krankenkasse nicht in drei Wochen, gilt Ihr Antrag als genehmigt
  • 42 € im Monat für Handschuhe, Betteinlagen, Desinfektion
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Woher diese Angaben stammen

Verfasst von:
CareNavi-Redaktion
Zuletzt geprüft am:
19.08.2026

Quellen

  1. Gewichtung der sechs Module: Selbstversorgung 40 %, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen 20 %, Gestaltung des Alltagslebens 15 %, kognitive und kommunikative Fähigkeiten zusammen mit Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen 15 %, Mobilität 10 %. Den Modulen 2 und 3 ist dabei ein gemeinsamer gewichteter Punkt zuzuordnen, der aus den höchsten gewichteten Punkten entweder des Moduls 2 oder des Moduls 3 besteht - die beiden werden also nicht addiert.

    § 15 Abs. 2 SGB XI - Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit - abgerufen am 18.08.2026

  2. Punktegrenzen: ab 12,5 bis unter 27 Pflegegrad 1, ab 27 bis unter 47,5 Pflegegrad 2, ab 47,5 bis unter 70 Pflegegrad 3, ab 70 bis unter 90 Pflegegrad 4, ab 90 bis 100 Pflegegrad 5.

    § 15 Abs. 3 SGB XI - Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit - abgerufen am 18.08.2026

  3. Vollstaendiger Name, Zustaendigkeit fuer ALS, Beratung zu Hilfsmitteln und barrierefreiem Wohnen sowie die Beratungsnummer.

    Deutsche Gesellschaft fuer Muskelkranke e. V. - Startseite - abgerufen am 19.08.2026

Diese Seite gibt einen Überblick und hilft bei der Vorbereitung. Sie ist keine Pflegeberatung und keine Rechtsauskunft, und sie sagt nichts über Ihren Einzelfall. Wer eine verbindliche Auskunft braucht, wendet sich an die Pflegekasse oder an einen Pflegestützpunkt.